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   OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02   

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OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02 (https://dejure.org/2003,3872)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2003 - 10 U 883/02 (https://dejure.org/2003,3872)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 10 U 883/02 (https://dejure.org/2003,3872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 3; RVO § 636 f.; StVG § 7; PflVG § 3; AKB § 10 Abs. 1 a
    Die nach § 522 Abs. 2 ZPO mögliche unanfechtbare Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss verstößt nicht gegen höherrangiges Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss; Haftungsprivilegierung bei einem Betriebsunfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Zurückweisung der Berufung durch Beschluss; Verfassungsmäßigkeit von § 522 Abs. 2 und Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Vereinbarkeit des § 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO mit dem Grundgesetz (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK); ...

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Bei Betriebsunfall mit Kfzhaftpflichtversicherter Arbeitsmaschine gilt Haftungsprivilegierung auch für Kfz-Versicherer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2100
  • NZV 2004, 80
  • VersR 2003, 658
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    An dem dem Beklagten zu 5. zugute kommenden Haftungsprivileg nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ändert auch das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den verunfallten Kran nichts (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564 m.w.N.).

    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 148/72

    Arbeitsunfall bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    An dem dem Beklagten zu 5. zugute kommenden Haftungsprivileg nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ändert auch das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den verunfallten Kran nichts (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564 m.w.N.).

    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Soweit die Entscheidung für das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO gemäß § 522 Abs. 3 ZPO die Eröffnung der Revision unter Ausschluß der Nichtzulassungsbeschwerde präjudiziert, hält sich die Orientierung an den Revisionszulassungsgründen nach § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO für sich ebenso wie diese selbst unproblematisch im Rahmen möglicher Ausgestaltung des Rechtsmittels der Revision (vgl. BVerfGE 54, 277 ).
  • OLG Frankfurt, 05.07.1995 - 19 U 63/93

    Haftung des Kfz-Versicherers eines Autokranvermieters; Haftung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Der Einwand der Berufung, daß es sich bei dem Kran um ein selbstfahrendes Gerät handelt, ist demgegenüber unerheblich (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 1403 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1979 - VI ZR 51/77

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente -

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Insoweit genügt eine bloß vorübergehende Eingliederung (vgl. BGH VersR 1979, 934), so daß der Beklagte zu 5., solange er sich mit dem Kran an der Montage der Betonfertigteile beteiligte, als Betriebsangehöriger des Unfallbetriebes und damit als Arbeitskollege des Klägers anzusehen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 506 f.; OLG Nürnberg VersR 1994, 878 f.; OLG Düsseldorf R + S 1995, 101 f.).
  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 67/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).
  • OLG Nürnberg, 28.07.1993 - 4 U 1149/93

    Haftungsprivileg der §§ 636 , 637 RVO für Kranführer

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Insoweit genügt eine bloß vorübergehende Eingliederung (vgl. BGH VersR 1979, 934), so daß der Beklagte zu 5., solange er sich mit dem Kran an der Montage der Betonfertigteile beteiligte, als Betriebsangehöriger des Unfallbetriebes und damit als Arbeitskollege des Klägers anzusehen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 506 f.; OLG Nürnberg VersR 1994, 878 f.; OLG Düsseldorf R + S 1995, 101 f.).
  • BGH, 04.12.1964 - VI ZR 220/63
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Da sich der Unfall beim Einsatz des Krans durch den Beklagten zu 5. ereignet hat, dessen Haftung nach § 637 Abs. 1 i.V.m. § 636 RVO ausgeschlossen ist, scheidet aber insoweit auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 4. aus (vgl. BGH VersR 1973, 736; 1971, 564; 1965, 291; 1963, 243).
  • OLG Koblenz, 13.05.1983 - 10 U 107/82

    Verrichtung einer gefahrgeneigten Arbeit; Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02
    Insoweit genügt eine bloß vorübergehende Eingliederung (vgl. BGH VersR 1979, 934), so daß der Beklagte zu 5., solange er sich mit dem Kran an der Montage der Betonfertigteile beteiligte, als Betriebsangehöriger des Unfallbetriebes und damit als Arbeitskollege des Klägers anzusehen ist (vgl. OLG Koblenz VersR 1985, 506 f.; OLG Nürnberg VersR 1994, 878 f.; OLG Düsseldorf R + S 1995, 101 f.).
  • BGH, 21.11.2017 - XI ZR 106/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung vor Eingang einer

    Das Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht voraus, dass eine Berufungserwiderung eingegangen oder dem Berufungsbeklagten ergebnislos eine Frist zur Erwiderung gesetzt worden ist (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 359, 361; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25. November 2013 - 18 U 1/13, juris Rn. 23; OLG München, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 7 U 3004/08, juris Rn. 9; OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556 f.; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl., § 522 Rn. 22 und 30; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 522 Rn. 27 a.E.; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 22. Aufl., § 522 Rn. 61; Wulf in Vorwerk/Wolf, ZPO, 26. Edition [Stand: 15. September 2017], § 522 Rn. 21 a.E.; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO, 4. Aufl., § 522 Rn. 80; Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 522 Rn. 31; a.A. OLG Koblenz, NJW 2003, 2100, 2102; E. Schneider, NJW 2003, 1434 f.;Saenger/Wöstmann, ZPO, 7. Aufl., § 522 Rn. 14).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 1 BvR 1336/08

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Zurückweisung einer

    Ob dies zutrifft oder die Voraussetzung der "Überzeugung, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat", in vollem Umfang der abschließenden, umfassenden richterlichen Entscheidungsfindung bei vollständiger Spruchreife entspricht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 10 U 883/02 -, NJW 2003, S. 2100 [2101]), kann hier offen bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4 UF 150/04

    Reichweite des Unverzüglichkeitsgebotes in Satz 1 des § 522 Abs. 2 ZPO

    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; ebenso zu vergleichbaren Vorschriften anderer Verfahrensordnungen BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerwG NJW 1990, 3102; NVwZ 1992, 890; NJW 1996, 2318; NVwZ 1999, 763; NVwZ 2002, 993).
  • OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03

    Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ;

    Eine Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem Berufungsbeklagten zuvor Gelegenheit zur Berufungserwiderung gegeben sein muss (a.A. OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff.).

    Der Senat stimmt mit dem von der Klägerin zitierten OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ff. darin überein, dass auch im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO mit aller Sorgfalt und Gründlichkeit die Begründetheit einer Berufung zu prüfen ist und dass Entscheidungen nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht aufgrund eines lediglich "summarischen Verfahrens" ergehen dürfen.

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 2/04

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, des rechtlichen Gehörs

    Die Konsequenz sei, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen immer nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren sei (OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

    Diese Auslegung ist vielmehr sowohl mit dem Wortlaut als auch mit der Entstehungsgeschichte der Norm vereinbar (vgl. auch dazu die Argumentation des OLG Koblenz NJW 2003, 2100 ; ebenso OLG Rostock NJW 2003, 1676 ).

  • OLG Nürnberg, 10.07.2003 - 13 U 1322/03

    Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers wegen Mängel bei Vergütungsanspruch

    Es ist mithin vom objektiven Sinngehalt der Norm auszugehen (OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 18 U 1/13

    Zum Anwendungsbereich des § 522 II ZPO

    Der Senat sieht sich an einer Entscheidung durch Beschluss nach § 522 II ZPO letztlich nicht durch das Fehlen einer Berufungserwiderung gehindert (OLG Celle, OLGR 2003, 359; a.A. OLG Koblenz, NJW 2003, 2100).
  • OLG Koblenz, 02.05.2003 - 10 U 460/02

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Berufung ggü. einzelnen Prozessbeteiligten

    Dass § 301 ZPO ausdrücklich eine Regelung für den Erlass eines Teilurteils enthält, sich indes eine vergleichbare Regelung in § 522 ZPO nicht findet, steht dem nicht entgegen (in Anknüpfung an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 105/02; vgl. auch zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren nach § 522 ZPO Senatsbeschluss vom 20.2.2003 VersR 2003, 658).
  • KG, 13.12.2005 - 7 U 80/05

    Rechtliches Gehör: Verletzung durch einen Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO

    Die demnach nicht zuletzt auf die Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung abstellenden Erwägungen des Gesetzgebers sind sowohl mit Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG als auch mit Art. 6 EMRK vereinbar, weil keine dieser Bestimmungen einen zwingenden Anspruch auf mündliche Verhandlung begründet (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Düsseldorf NJW 2005, 833; OLG Celle NJW 2002, 2800; OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101; OLG Frankfurt NJW 2004, 165, 167; vergl. auch BVerfG NJW 1993, 2093, 2095; BVerfG NJW 1990; 3102).
  • OLG Koblenz, 09.10.2003 - 10 U 1203/02

    Berufungsverfahren: Rechtliches Gehör bei der Zurückweisung der Berufung durch

    Es entspricht ständiger Senatspraxis (vgl. Senat, VersR 2003 S. 658 = NJW 2003 S. 2100 = OLG-Report 2003 S. 210), dass Hinweisbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO in einem senatsintern in bestimmter Weise formalisierten Verfahren ergehen.
  • OLG Koblenz, 15.09.2003 - 10 U 1273/02

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung bei Erweiterung des

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14

    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

  • OLG Brandenburg, 01.04.2004 - 1 U 26/03

    Rechtsbehelf gem. § 321a ZPO analog gegen unanfechtbaren

  • KG, 13.02.2009 - 7 U 86/08

    Bauprozess: Zulässigkeit der unverzüglichen Zurückweisung einer Berufung durch

  • OLG Koblenz, 28.02.2002 - 10 U 460/02
  • OLG Köln, 18.02.2011 - 18 U 139/10

    Zurückweisung der Berufung des Klägers betreffend die Inanspruchnahme wegen

  • KG, 16.10.2003 - 1 AR 6/03

    Gerichtskosten: Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für den Beschluss über die

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